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Wahlarztinfo

Wahlarztsystem & Ablauf

Eingehende Beratung ohne lange Wartezeiten

Wahlarzt aller Kassen

Neben der angenehmen Zeitersparnis, die sich durch geringe Wartezeiten bis zum Termin bzw. vor Ort in der Arztpraxis ergibt, kann ich mich sehr persönlich und individuell um Ihr Anliegen kümmern.

Als Wahlarzt kann ich keine Krankenscheine annehmen, allerdings können Sie mein Honorar bei allen Kassen (GKK, SVA etc.) einreichen und erhalten danach eine Rückerstattung von Ihrer Krankenkasse. Die Rückerstattung beträgt 80 % der verrechenbaren Leistungen, wobei noch eine Krankenscheingebühr abgezogen wird, wenn Sie keine Zuweisung haben.

Bitte schicken Sie im Anschluss an den Arztbesuch die Zahlungsbestätigung, die Überweisung und das unterschriebene Ansuchen um Kostenrückerstattung an Ihre Krankenkasse, damit diese Ihren Antrag bearbeiten kann. Die Abrechnung der Krankenkasse erfolgt am Ende des Quartals, die Rückerstattung erfolgt innerhalb von zwei bis zwölf Wochen.

Procedere im Falle einer Zuweisung zum Röntgen oder einem Institut für Physikalische Medizin:

Wenn Sie von mir eine Zuweisung für ein Institut erhalten und dieses Kassenarzt der GKK ist, brauchen Sie die dortigen Kosten nicht übernehmen. Wenn Sie die BVA, KFA oder SVA als Kasse haben, können Sie mit der Zuweisung und einem Krankenschein direkt zum Röntgen gehen. Bitte erfragen Sie vorab bei der Terminvereinbarung, ob auch die Wahlarztzuweisung allein akzeptiert wird. 

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